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KG, 24.03.1975 - 12 U 2281/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sozialgericht; Arbeitsunfall; Verschulden; Erster Anschein; Rechtskurve; Schmerzensgeld
Papierfundstellen
- VersR 1976, 290
Wird zitiert von ... (5)
- BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 628/05
Schadensersatzanspruch wegen einer Hepatitis-C-Infektion - Ausschlussfrist
Die zur Entscheidung über den privatrechtlichen Schadensersatzanspruch berufenen Gerichte haben daher etwaige Fehlentscheidungen im sozialrechtlichen Verfahren auch dann hinzunehmen, wenn die dortige Entscheidung auf einer unvollständigen Tatsachengrundlage beruht und sie selbst abweichende Feststellungen treffen könnten (KG Berlin 24. März 1975 - 12 U 2281/74 - VersR 1976, 290;… ErfK/Rolfs aaO). - OLG München, 08.03.2002 - 10 U 4648/01
Vorliegen eines Zwischenurteils; Haftung aus Betriebsgefahr; Doppelnatur eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Koblenz, 03.03.1992 - 3 U 865/91
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Die Bindungswirkung erstreckt sich auch auf die Frage, in welchem Unternehmen sich der Unfall ereignet hat (BGH NJW 1957, 1319) und wäre selbst dann hinzunehmen, wenn die Anerkennung möglicherweise unrichtig wäre, weil der Unfallversicherungsträger von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist (KG VersR 1976, 290). - KG, 05.06.1980 - 12 U 741/80
Kosmetische Operationen zur Korrektur unfallbedingter Narben als ersatzfähiger …
Für ein Verschulden des Beklagten zu 1) spricht hier bereits der Beweis des ersten Anscheins, da das von ihm geführte Fahrzeug in einer leichten Linkskurve von der Fahrbahn abgekommen ist (vgl. z.B. KG in DAR 1975, 331 = VersR 1976, 290). - KG, 26.01.1987 - 12 W 76/87
Schmerzensgeld; Verkehrsunfall; Quetschung; Oberschenkel; Hauttransplantation
Teilschmerzensgelder kommen nur in Fällen in Betracht, in denen der Umfang des Körperschadens zwar feststeht, die zukünftige Entwicklung aber ungewiß und nicht überschaubar ist (vgl. BGH, VersR 1961, 727 und VersR 1966, 144; Senat, DAR 1975, 331 f = VersR 1976, 290; Wussow-Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 4.Aufl., S.66 Rdn.216).